Hygieneauskleidung Warum Hygieneauskleidung ?  Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind laut Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) dazu verpflichtet den Transport von Nahrung in hygienisch einwandfreien und lebensmittelechten Fahrzeugen durchzuführen. Dieses kann nur erfolgen in dem die Fahrzeuge mit einer entsprechenden Auskleidung versehen werden, die diesen Zweck erfüllen. Die serienmäßigen Verkleidungen der Fahrzeughersteller erfüllen nicht diesen Standart, da dort Spalten und Vertiefungen vorhanden sind, welche ein perfektes Nest für Bakterien und Schimmel bieten. Die verwendeten Kunststoffe geben ebenfalls Stoffe ab, die nicht für Lebensmittel geeignet sind. Der Werkstoff Holz ist auf keinen Fall für den Transport von Lebensmitteln zugelassen. Unsere Beschichtungen können auch in allen anderen Bereichen eingesetzt werden, in denen viel mit Feuchtigkeit gearbeitet wird. Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen an.   Sortimo Bott Fahrzeugeinrichtung AMF Bruns Apen